Willkommen bei Ihrer Familienpflege

 

,,Mein Ziel ist es, den Alltag von Familien zu erleichtern.

Ob es um praktische Unterstützung, Beratung oder einfach nur um ein offenes Ohr geht - ich bin da, um zu helfen.”

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist Familienpflege?

Familienpflege ist ein ergänzendes Angebot der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen zur Unterstützung von Familien. 

Familienpfleger versorgen und betreuen Familien und Einzelpersonen aller Altersstufen in deren Wohnungen in vielfältigen Situationen:

 

-  bei Erkrankung

- bei Krankenhausaufenthalt

- bei Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung

- bei psychischer Erkrankung

- bei schwierigen Familiensituationen

- bei Betreuungs- und Entlastungsleistungen

- bei Verhinderungspflege

 

 

 

Habe ich Anspruch auf Familienpflege?

Versicherte haben Anspruch auf Haushaltshilfe

nach § 38 SGB V und § 10 KVLG 1989, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen

 

- einer Krankenhausbehandlung (§ 39 SGB V),

- einer medizinischen Vorsorgeleistung (§ 23 Abs. 2 und 4 SGB V),

- einer medizinischen Vorsorgeleistung für Mütter oder Väter (§ 24 SGB V),

- häuslicher Krankenpflege (§ 37 SGB V),

- einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (§ 40 SGB V) oder

- einer medizinischen Rehabilitationsleistung für Mütter oder Väter (§ 41 SGB V)

 

nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person diesen nicht weiterführen kann.

Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V kann beansprucht werden, wenn bei deren Beginn im Haushalt ein Kind lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. 

 

Ab Pflegegrad 1 steht jedem die monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistung zu

Ab Pflegegrad 2 steht jedem Verhinderungspflege zu

 

Links:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haushaltshilfe/haushaltshilfe.jsp

 

https://www.lfp.bayern.de/familienpflege/

 

Wie kann ich die Hilfe in Anspruch nehmen?

Ihre Kasse unterstützt Sie bei der Betreuung Ihrer Kinder und der Weiterführung des Haushalts.

Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an: er ist für die Verordnung einer "Haushaltshilfe" zuständig und mit seinem Attest können Sie die Unterstützung bei der dafür zuständigen Stelle beantragen.

 

Nach dem Einsatz rechne ich direkt mit der jeweiligen Kasse ab.

 

Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen rund ums Thema zur Verfügung.

 

Links:

https://beratung.de/recht/ratgeber/familienpflege-unterstuetzung-fuer-familien-in-notsituatione_frqdxj#10

 

Kontaktiere mich

Kontaktieren Sie mich für Familienpflege.

 

E-Mail:

info@familienpflege-michaela-lobinger.de

 

Telefonnummer:

+49 1716286537